Softwarebüro Krekeler

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MegaBauphysik 6.0 mit EnEV-Modul

  1. Grundlagen
  2. Energieeinsparverordnung (EnEV 2002)
  3. Wärmeschutz (WSVO´95)
  4. Bauakustik (DIN 4109)
  5. Raumakustik
  6. Schallabstrahlung von Industriebauten
  7. Neuigkeiten in der Version 6.0
  8. Beispiel: Nachweis nach EnEV im Monatsbilanzverfahren (PDF 173 KB)

k-Zahl und wasserdampfdiffusionstechnische Berechnung von Baukonstruktionen + WSVO´95 + EnEV 2002 + Bauakustik nach DIN 4109 + Raumakustik + Berechnung der Schallabstrahlung von Industriebauten nach VDI 2571

Am 1. Februar 2002 tritt die Novellierung der Wärmeschutzverordnung, die EnEV 2002 in Kraft. Die Anforderungen an den Wärmeschutz von Neubauten werden dadurch erheblich gesteigert. Zusätzlich fordern immer mehr Bauämter auch einen qualifizierten Schallschutznachweis nach DIN 4109. Wie geht der Architekt als ganzheitlich Planender verantwortlich für die DIN-gerechte Erstellung einer Baumaßnahme künftig damit um ? Was bringt die EnEV 2002 an neuen Auflagen?

Außer deutlich gesteigerten Anforderungen an den Wärmeschutz von Gebäuden, wird zukünftig mit dem Nachweis über die korrekte Berechnung nach der Energieeinsparverordnung der sogenannte Energie- bzw. Wärmebedarfsausweis von entscheidender Bedeutung sein. Dieser Energie- bzw. Wärmebedarfsausweis ist der nach Landesrecht für die Überwachung der Verordnung zuständigen Stelle auf Verlangen vorzulegen und ist Käufern, Mietern oder sonstigen Nutzungsberechtigten eines Gebäudes auf Anforderung zur Einsichtnahme zugänglich zu machen.

Die Energie- und die Wärmebedarfsausweise enthalten wesentliche Ergebnisse rechnerischer Nachweise eines Gebäudes oder Gebäudeteiles auf Grund der Energieeinsparverordnung. Diese stellen die energiebezogenen Merkmale dieses Gebäudes oder Gebäudeteiles im Sinne des Artikels 2 der Richtlinie 93/76/EWG des Rates vom 13. September 1993 zur Begrenzung der Kohlendioxidemmisionen durch eine effizientere Energienutzung -SAVE- (ABI. EG Nr. L 237 S. 28) dar.

Ohne diesen Energie- bzw. Wärmebedarfsausweis wird in naher Zukunft weder Verkauf noch Vermietung von Gebäuden möglich sein. Jeder Mieter, Eigentümer oder Verwalter von Wohnungen, Büro- oder Gewerbebauten kann und wird diesen Energie- bzw. Wärmebedarfsausweis künftig vom Bauträger oder dem verantwortlichen Architekten einfordern. Diese neue Verantwortlichkeit des ohnehin mit potentioneller Regressgefahr reich gesegneten Berufsstandes der Architekten, bringt Gewährleistungsrisiken in bisher nicht gekanntem Ausmaß mit sich. Im Besonderen gilt dies für die Anfechtbarkeit von Heizumlage-Abrechnungen, wenn die Eckwerte des Energie- bzw. Wärmebedarfsausweises nennenswert überschritten werden. Allein der Gedanke, dass jeder Mieter einer Wohnung anhand, des seinem Mietvertrag zugrundeliegenden Energie- bzw. Wärmebedarfsausweises, die Bauausführung nachträglich beanstanden kann, lässt die Dimensionen erkennen in der sich diesbezügliche Regresse bewegen können. Heizkosten sind nicht mehr bedingungslos von Mietern oder Eigentümern hinzunehmen, wie dies bisher der Fall war. Wird bei Beanstandung der baulichen Substanz ein geringerer Wärmeschutz festgestellt, als dieser nach EnEV 2002 vorgeschrieben ist, wird hieraus mit Sicherheit Schadens-Ersatz, Wertminderung und sehr wahrscheinlich auch die Beseitigung dieses bauphysikalischen Mangels als Regress gegen den verantwortlichen Architekten geltend gemacht.

Wie geht der Architekt künftig damit um ? - Wie stellt der Planer eines Neubaus sicher, dass sowohl Wärmeschutz- als auch Schallschutznachweis korrekt geführt werden und darüber hinaus auch noch der sommerliche Wärmeschutz gewährleistet ist ?

Möglichkeit 1: Die Nachweise werden, wie bisher in vielen Fällen auch, auf den Statiker übertragen. Da dieser, kompetent für Berechnungen aller Art, im Regelfalle jedoch kein Bauakustiker ist, wird er wohl kaum die Gesamtverantwortung übernehmen.

Möglichkeit 2: Es werden zwei Sonderingenieure, für Wärme und Schall beauftragt. Hierbei hat der Architekt die Verantwortung der Koordination beider Nachweise und sitzt damit in aller Regel zwischen den Stühlen. Dies auch noch ohne einen Cent zusätzliches Honorar.

Möglichkeit 3: Die Nachweise werden vom planenden Architekten selbst geführt. Hierfür muss kurzfristig die Qualifikation, das bauphysikalische Know-how sichergestellt und eine geeignete Software beschafft werden.

Die Lösung: Das Bauphysik-Paket MegaBauphysik von Architekt Klaus Fornoff. Mit diesem Software Paket hat auch der im Umgang mit Wärme- und Schallschutzberechnungen noch nicht so erfahrene Planer die Möglichkeit, die richtigen Materialfestlegungen zu treffen und die hierfür erforderlichen Nachweise zu führen.

MegaBauphysik ist ein Komplettpaket für Wärmeschutz, Schallschutz und Bauakustik mit einer umfangreichen Baustoff-Datenbank.

 

Energieeinsparverordnung (EnEV 2002)

Berechnung nach Energieeinsparverordnung

Mit dem Modul Energieeinsparverordnung (EnEV 2002) sind Sie optimal für die Anforderungen der neuen Energieeinsparverordnung gerüstet. Die Struktur von MegaBauphysik bleibt im Wesentlichen dieselbe, Sie können mit MegaBauphysik einfach weiterarbeiten, wie gewohnt. Mit MegaBauphysik kann der Wärmeschutznachweis für Gebäude mit normalen Innentemperaturen und für Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen geführt werden. Der Nachweis ist nach dem vereinfachten Verfahren oder nach dem Monatsbilanzverfahren möglich. Ebenso möglich ist der Nachweis bei Veränderungen von Gebäuden im Bestand. Für die jeweiligen Fälle kann der entsprechende Energie- bzw. Wärmebedarfsausweis erstellt werden. Gebäude lassen sich einfach spiegeln und drehen. Musterprojekte können angelegt und "Was wäre wenn" - Studien erstellt werden. Selbstverständlich wird auch der nach EnEV 2002 und DIN 4108 geforderte sommerliche Wärmeschutznachweis erstellt.

 

Wärmeschutz (WSVO´95)

Wärmeschutznachweis nach WSVO´95

Mit MegaBauphysik kann der Wärmeschutznachweis für Gebäude mit normalen Innentemperaturen und für Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen geführt werden, ein Nachweis nach dem vereinfachten Verfahren ist möglich. Für die jeweiligen Fälle kann der entsprechende Wärmebedarfsausweis erstellt werden. MegaBauphysik bietet die Möglichkeit die solaren Wärmegewinne gesondert auszuweisen oder die solaren Wärmegewinne mittels äquivalenter Wärmedurchgangskoeffizienten zu berücksichtigen. Gebäude können gespiegelt und gedreht werden.

 

Bauakustik (DIN 4109)

Schallschutznachweis nach DIN 4109 (Ausgabe November 1989)

Mit MegaBauphysik können folgende Nachweise geführt werden:
- Luftschalldämmung (Treppenraumwände und Wände neben Hausfluren mit Türen).
- Luftschalldämmung in Gebäuden in Massivbauart in horizontaler und vertikaler Richtung.
- Luftschalldämmung in Gebäuden in Skelett- und Holzbauart in horizontaler und vertikaler Richtung.
- Luftschalldämmung in Gebäuden in Massivbauart gegen Außenlärm.
- Luftschalldämmung in Gebäuden in Skelett- und Holzbauart gegen Außenlärm.
- Trittschalldämmung in Gebäuden in Massiv-, Skelett- und Holzbauart.
Die Ermittlung der Lärmpegelbereiche kann in einer separaten Maske vorgenommen werden. Die geforderten Werte brauchen nicht lange in den Normen gesucht werden, sondern stehen zur Auswahl in einer Datenbank zur Verfügung.

 

Raumakustik

Berechnung der Nachhallzeiten

Die Schallabsorption in einem Raum ist bestimmend dafür, wie "hallig" uns ein Raum erscheint und wie laut eine Geräuschquelle ist. Raumakustische Maßnahmen sollen gute Hörverhältnisse für Sprache und/oder Musik in Zuhörerräumen, also z. B. Konzertsäle, Versammlungsstätten, Hörsäle und Klassenzimmern, schaffen und zur Schallpegelminderung in Arbeitsräumen beitragen.

 

Schallabstrahlung von Industriebauten (VDI 2571)

Berechnung der Schallabstrahlung von Industriebauten nach VDI 2571

Diese Richtlinie wendet sich an alle, die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Fragen der Schallabstrahlung (Emission) von Industriebauten und des Schutzes gegen Schalleinwirkungen (Immissionen) befassen müssen. Sie gibt Regeln an, mit deren Hilfe der Schalldruckpegel in der Nachbarschaft von Gewerbe- und Industriebetrieben näherungsweise vorherbestimmt werden kann. Durch Vergleich der errechneten Schalldruckpegel mit den für den betrachteten Ort gültigen Immissionsrichtwerten kann abgeschätzt werden, ob die vorgesehenen Schallschutzmaßnahmen, insbesondere die Schalldämmung der Bauelemente, ausreichen, oder ob eine aufwendigere Bauweise erforderlich ist. Das in dieser Richtlinie niedergelegte Berechnungsverfahren gilt für Abstände bis etwa 200 m von der Schallquelle. Berechnungsverfahren für größere Abstände enthält die Richtlinie VDI 2714

 

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